AGB Gloria Immobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Verbot der Weitergabe von Daten
Der Makler hat Kenntnisse, insbesondere über Auftragsobjekt und Auftraggeber, vertraulich zu behandeln, sowie er die Kenntnisse im Zusammenhang mit diesem Auftrag erhält. Weitergabe an Dritte- auch Vertreter – ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet. 2 Gibt der Kunde vertraulich Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotenen Kaufobjekt oder über Verkaufsinteressenten, an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten. Kommt es auf Grund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss, ist der Kunde in Höhe der vereinbarten Provision pauschal schadenersatzpflichtig, wenn er nicht den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Haftungsausschluss für übermittelte Daten für inhaltliche Richtigkeit
Der Makler weist darauf hin, dass die Haftung hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit der übermittelten Daten des Objektes auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beschränkt ist.
3. Informationspflichten
1) Der Kunde verpflichtet sich ihm bereits vorher bekannte Angaben über ein Auftragsobjekt binnen 5 Tagen zurückzuweisen und dem Makler mitzuteilen, wie und wann er die Kenntnis vorher erlangt hat. 2) Nach erfolgreichem Nachweis oder erfolgreicher Vermittlung hat der Auftraggeber bei unmittelbaren Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter auf die Maklertätigkeit Bezug zu nehmen. Nach Vertragsabschluss hat der Auftraggeber dem Makler eine beglaubigte Kopie des abgeschlossenen Vertrags zu übermitteln. 3) Der Makler hat dem Kunden Informationen zu geben, die für seine Entscheidung über den Abschluss des Vertrags von Bedeutung sein können, ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen anzustellen.
4. Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrags, in den Kaufvertrag eine Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass der Kunde sich in Höhe der Provision in notariellen Kaufvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zugunsten des Maklers in nämlicher Höhe verpflichtet.
5. Schlussbestimmungen
1)Sämtliche Nebenabreden bedürften der Schriftform.
2) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt.
3) Gerichtsstand in Bad Homburg
